AGB

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Yoga Kursen, Workshops oder Retreats und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „Yogaretreat“) von Shine Yoga / Anke Graewer.

1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Yogaretreats.

1.3. Shine Yoga / Anke Graewer ist verantwortlich für die Yoga / Meditations / Pranayama Klassen oder Workshops bzw. die Organisation und Durchführung des Yogaretreats. Shine Yoga ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler und auch kein Yoga Retreat Center. Anke Graewer ist freiberufliche Yogalehrerin und sie hat Shine Yoga Retreats ins Leben gerufen um Yogalehrer und Yogapraktizierende zusammen zubringen. Die Retreats sind besondere Anlässe und finden nur 2-3 Mal im Jahr statt. Bei einem Yogaretreat werden die Preise jeweils getrennt ausgewiesen damit deutlich ist, welche Beträge für den Bereich Yoga anfallen und was z.B. bei einem Retreat für die Unterkunft berechnet wird. Diese Kosten werden direkt an die Unterkunft gegeben.

  1. ANGEBOT, ANNAHME, VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Die Beschreibung der Yogaretreats auf der Internetwebseite www.shine-yoga.com stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).

2.2 Nach Annahme des Angebotes von Shine Yoga durch die Bestellung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmeldebestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden Einzelheiten der Bestellung und Zahlung aufgeführt.

2.3. Die Verträge können in deutscher und bei internationalen Kursangeboten in englischer Sprache geschlossen werden.

2.4. Der Teilnehmer kann die AGB von Shine Yoga auf der Webseite www.shine-yoga.com unter „AGB“  jederzeit einsehen.

  1. RECHTE, PFLICHTEN und Haftung DES TEILNEHMERS

3.1. Der Teilnehmer hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Yogaretreat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport wie z. B. Flug.

3.2. Die Teilnahme am Yogaretreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Der Teilnehmer ist gehalten, sowohl Shine Yoga als auch den kursführenden Yogalehrer vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu informieren.

3.3 Der Teilnehmer versichert, dass er eigenverantwortlich an dem Retreat teilnimmt und verpflichtet sich, die Lehrer:innen vor Beginn des Retreats über in der Praxis zu berücksichtigende Verletzungen oder Krankheiten zu unterrichten. Der Teilnehmer stellt Anke Graewer ausdrücklich von der Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Krankheiten während des Retreats und allgemein von Yoga Stunden frei. Sie haftet nicht für Verletzungen oder andere medizinische oder emotionale Probleme, die während oder nach der Zeit des Yoga Retreats oder einer Yoga Stunde auftreten oder sich verschlimmern. Die Teilnahme an einem Yoga Retreat und an einer Yoga Stunde ist auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer versichert, dass er eigenverantwortlich an dem Retreat teilnimmt.

3.4 Die in 3.3 genannten Punkte gelten ebenso für Auftraggeber e.g. Hotels, Veranstalter, Corporate Events oder Firmen Yoga die Anke Graewer als Yogalehrerin buchen.

3.5. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf Shine Yoga einen Ersatzlehrer für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch des Yogalehrers berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.

3.6 Der Teilnehmer verpflichtet sich, für eventuell von ihm verursachte Schäden, an von der Yogalehrer:in oder vom Retreat Haus, zur Verfügung gestellte Gegenstände aufzukommen.

  1. RECHTE UND PFLICHTEN VON Shine Yoga

4.1. Der Umfang der von Shine Yoga zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung des Yogaretreats. Darüber hinausgehende Leistungen schuldet Shine Yoga nicht. Insbesondere erbringt oder vermittelt Shine Yoga keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise sowie der Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers.

4.2. Shine Yoga ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt eines Retreats abzuändern, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

4.3. Shine Yoga ist berechtigt, andere Lehrpersonen für die Durchführung des Yogaretreats einzusetzen, wenn der angekündigte Lehrer aus Gründen, die Shine Yoga nicht zu vertreten hat, ausfällt. Dies gilt insbesondere bei Krankheit oder Verhinderung der angekündigten Lehrperson.

4.4. Kann ein Yogaretreat von Shine Yoga aus Gründen die Shine Yoga / Anke Graewer nicht verschulden (Unfall, Corona, hoehere Gewalt etc.)  nicht durchgeführt werden, wird Shine Yoga den Teilnehmer unverzüglich hierüber informieren und eine angemessene Lösung finden. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Shine Yoga ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für bereits geleistete Transport- und Hotelleistungen zu ersetzen.

  1. KEIN WIDERRUFSRECHT BEI YOGARETREATS

Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Yogaretreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

Mit der persönlichen Anmeldung ist die Teilnahme am Retreat verbindlich.

Shine-Yoga weißt ausdrücklich darauf hin, dass das Risiko durch das Coronavirus (COVID-19) und die damit verbundenen Regierungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind der Teilnehmer dieses Risiko in seine Reiseplanung einkalkulieren muss.

  1. ERSATZTEILNEHMER

Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des gebuchten Yogaretreats einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Shine Yoga kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn durch die Teilnahme der Person Mehrkosten entstehen oder wenn die Person den besonderen Erfordernissen in Bezug auf das Yogaretreat nicht genügt oder inländische/ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Der Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer haften gegenüber Shine Yoga als Gesamtschuldner.

  1. STORNIERUNG DURCH TEILNEHMER – STORNIERUNGSKOSTEN

Folgende Stornogebühren sind bindend:

Die bei Anmeldung geleistete Anzahlung ist nicht erstattungsfähig.

Bei Rücktritt von 14 Tage vor Retreatbeginn sind 50% des Gesamtretreatpreises zu bezahlen.

Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Retreatbeginn sind 100% des Gesamtretreatpreises zu bezahlen.

Sollte der Teilnehmer positiv auf Corona getestet sein oder Symptome zeigen, ist eine Teilnahme am Retreat nicht möglich. Den gesetzlichen Vorschrift ist Folge zu leisten. Die Gesundheit steht im Vordergrund. Vom Teilnehmer bezahlte Kosten können dann auf ein anderes Retreat einfach übertragen werden und zu einem anderen Zeitpunkt genutzt werden.

Bei Rücktritt der Veranstalterin, die die Veranstalterin nicht zu verantworten hat wie z. B. Corona Ausbruch wird ein faire Lösung für alle gesucht. Das Retreat wir verschoben und nachgeholt. Reisekosten können nicht zurückerstattet werden, da jeder Teilnehmer individuell seine Anreise bucht.

  1. RÜCKTRITTSRECHTE; KÜNDIGUNG WEGEN BESONDERER UMSTÄNDE

8.1. Es bestehen die gesetzlichen Rücktrittsrechte der Parteien.

8.2. Die kurzfristige Ersetzung der angekündigten Lehrperson durch Shine-Yoga berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.

8.3 Shine-Yoga weißt ausdrücklich darauf hin, dass das Risiko durch das Coronavirus (COVID-19) und die damit verbundenen besonderen Bestimmungen oder Regierungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind und der Teilnehmer dieses Risiko in seine Reiseplanung einkalkulieren muss. Sollte es nicht erlaubt sein das Retreat durchzuführen z. B. durch Corona oder unvohergesehende Ereignisse, liegt dies ausserhalb des Verantwortungs- und Haftungsbereich von Shine-Yoga. Das Retreat wird dann verschoben.

  1. HAFTUNG

9.1. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Shine Yoga, außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist in diesem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.2 Shine Yoga haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, insbesondere für Reiseleistungen Dritter, oder für Fremdleistungen.

9.3 Shine-Yoga weißt ausdrücklich darauf hin, dass das Risiko durch das Coronavirus (COVID-19) und die damit verbundenen besonderen Umstände zu berücksichtigen sind und der Teilnehmer dieses Risiko in seine Reiseplanung einkalkulieren muss. Sollte es nicht erlaubt sein das Retreat durchzuführen z. B. durch Corona oder unvohergesehende Ereignisse, liegt dies ausserhalb des Verantwortungsbereich von Shine-Yoga.

9.4. Shine-Yoga haftet unter keinen Umständen für Auswirkungen/Krankenheiten und der damit verbunden Kosten bedingt durch Corona. Shine-Yoga achtet darauf, dass Hygiene Standards eingehalten werden. Drittanbieter wie z. B. die Unterkunft sowie Catering sind verpflichtet die Hygienevorschriften einzuhalten. Die Leistung von Shine-Yoga sind Yogaklassen sowie Yoga Workshops. Teilnehmer sind angehalten auf eigene Verantwortung Sicherheitmassnahmen wie 2 m Sicherheitsabstand, häufiges Händewaschen, Desinfektion sowie das Tragen von Mund und Nasenschutz zu beachten. Aufgrund der Natur eines Yoga Retreats in denen Menschen sich nahe kommen sowie aus verschiedenen Ländern anreisen, ist das damit verbundene Risiko ausdrücklich von jedem einzelnen Teilnehmer zu tragen. Die Teilnahme am Retreat mit Covid-19 Symptomen ist nicht gestattet. Sollte der Teilnehmer positiv auf Covid-19 getestet sein, ist das betreten der Retreat Villa oder des Hotels nicht gestattet und der Teilnehmer muss sich in Quarantäne begeben und den landesüblichen Vorschriften folgen.

  1. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG IN BILD- UND VIDEOAUFNAHMEN

10.1. Shine Yoga darf Bild- und Videoaufnahmen während des Yogaretreats zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf Webseites und in sozialen Medien zu Zwecken der Werbung und Beschreibung der Leistungen anfertigen.

10.2. Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner Person.

10.3. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.

11. KURZFRISTIGE ABSAGE DURCH Shine Yoga

Shine Yoga behält sich vor das Yogaretreat aus Gründen, die Shine Yoga nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen (z.B. Covid-19). Dies ist insbesondere dann der Fall wenn, bei Verhinderung des angekündigten Yogalehrers, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Shine Yoga ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Stornierungs- oder Umbuchungskosten für bereits geleistete Transport- und Hotelleistungen zu ersetzen.

  1. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Hamburg.